Die Wiener Sperrzeitenverordnung umfasst unterschiedliche Betriebsarten mit abweichenden Sperr- und Aufsperrstunden. Bars können bis 4 Uhr und Diskotheken bzw. Clubbinglounges bis 6 Uhr geöffnet bleiben. Aus anderen Städten wissen wir: Der Wegfall der Sperrstunde kann viel bewirken: Eine Reduktion von Lärmbeschwerden, höhere Umsätze, zusätzliche Arbeitsplätze und die Erschließung neuer Zielgruppen für den Clubbesuch. In der Fokusgruppe sollen Möglichkeiten zur Schaffung einer Betriebsart ohne Sperrstunde evaluiert und ausformuliert werden.
Fokusgruppen Managerin: Yohanna Abebe (Praterstrasse)
Im VCC Büro, Hermanngasse 18/3, 1070 Wien