Gesetzesentwurf – Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes

Das Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020 (Wr. VG) wird novelliert! Im Zentrum der Novelle steht der Schutz von Besucher:innen vor Übergriffen im Rahmen von Veranstaltungen. Welche Änderungen geplant sind, haben wir hier für euch zusammengefasst. 

Das Begutachtungsverfahren wird von Ende August bis Ende September laufen, der Beschluss im zuständigen Gemeinderatsausschuss ist für Anfang Dezember geplant. Im Landtag soll es Anfang Jänner 2025 auf der Tagesordnung stehen.

Aktuelle Fassung des Veranstaltungsgesetzes 2020

Die aktuelle Presseaussendung findet ihr hier.

Entwurf des Veranstaltungsgesetzes und Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben

Hier findet ihr den Entwurf des Veranstaltungsgesetzes. Bis 23.09.2024 können Stellungnahmen von euch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma36.wien.gv.at

Wir als VCC verfassen ebenso eine Stellungnahme. Um eure Anliegen zur Gesetzesnovelle in der VCC-Stellungnahme berücksichtigen zu können, schickt uns eure Anmerkungen an: info@viennaclubcommission.at
Wir empfehlen euch, eure an uns kommunizierten Anmerkungen, ebenso in einer eigenen Stellungnahme an die MA 36 zu senden.

Am Donnerstag, 19.09.2024, 10:00-12:00 könnt ihr eure Anmerkungen gerne mit uns in einem Online-Call besprechen. Den Link zum Online-Call erhaltet ihr nach Anmeldung unter katharina@viennaclubcommission.at

Die relevantesten Änderungen im Überblick

Awarenesskonzept 

Künftig sollen bei größeren Veranstaltungen (ab einer Besucher:innenzahl von 300 Personen), bei denen bestimmte Veranstaltungselemente (überwiegend) vorliegen, ein Awarenesskonzept ausgearbeitet werden. Zu solchen Veranstaltungselementen zählen etwa Musikdarbietungen, eine Tanzfläche oder Stehplatzbereiche vor der Bühne, Alkoholausschank und Veranstaltungsende nach 21 Uhr. Das Gesetz gibt für das Awarenesskonzept eine Mindestanforderung vor: Dieses muss eine Rettungskette und deren Auslösung regeln. Die Besucher:innen sind außerdem über das Awarenesskonzept (samt Rettungskette) auf geeignete Weise (zB durch vor Ort ausgehängte Flyer) zu informieren. Die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf umschreiben die Rettungskette als „ein ausgearbeiteter Handlungsstrang, dessen Beginn durch einen vorab bestimmten und an die Besucherinnen und Besucher kommunizierten Auslösungsmechanismus, wie z.B. die Nennung eines Codewortes, ausgelöst wird”. Ziel ist es, die Besucher:innen umgehend aus der Belästigungssituation zu verbringen. 

Awarenessbeauftragte

Zudem sieht der Gesetzesentwurf die Pflicht zur Bestellung von Awarenessbeauftragten (ab 300 Besucher:innen) vor. Die Novelle fordert keine bestimmte Ausbildung oder Voraussetzung an die Person einer awarenessbeauftragten Person erlaubt, dass diese auch andere Funktionen wahrnimmt. Zu beachten gilt, dass wenn eine Person mehrere Funktionen wahrnimmt, die Person nicht in ihrer Tätigkeit als Awarenessbeauftragte:r behindert werden darf. Die Zahl der zu bestellenden Awarenessbeauftragten ist von der Anzahl der Besucher:innen abhängig. Es gilt, je mehr Besucher:innen, desto mehr Awarenessbeauftragte müssen eingesetzt werden. Ab zwei Awarenessbeauftragten, muss jede zweite awarenessbeauftragte Person weiblich sein. Außerdem sind sämtliche Awarenessbeauftragte zwingend mit Notrufgeräten auszustatten. 

Sicherheitskonzept 

Eine weitere Neuerung sieht der Gesetzesentwurf für Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Besucher:innen vor. Veranstalter:innen müssen weiterhin bei der Anmeldung von Veranstaltungen dieser Größenordnung ein Sicherheitskonzept einreichen. Allerdings hat dieses Sicherheitskonzept künftig ein Awarenesskonzept zu beinhalten. 

Schutz von bestehenden Veranstaltungsstätten

Beachtlich ist zudem, dass der Gesetzesentwurf für Veranstaltungsstätten, die älter als 30 Jahre sind und Fassungsräume für mehr als 1.500 Besucher:innen haben, ausdrücklich eine Art „Bestandsschutz“ vorsieht. Demnach sollen solche Veranstaltungsstätten den bisherigen Lärmpegel beibehalten dürfen, selbst wenn in ihrer Umgebung nachträglich Wohngebäude errichtet werden . 

Umweltschutz

Neben dem Schutz von Besucher:innen legt der Gesetzesentwurf einen weiteren wichtigen Schwerpunkt auf das Thema Umwelt. Demnach sollen Veranstalter:innen für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher:innen ein Umwelt- und Abfallkonzept erstellen. Dieses Umwelt- und Abfallkonzept soll etwa verschiedene Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. des Fahrrads für die Anreise zur Veranstaltungsstätte, zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zum schonenden Umgang mit Wasser, zur Verwendung von ökologischen Materialien enthalten.

Länger feiern

Zudem ist im neuen Veranstaltungsgesetz vorgesehen, dass bei Freiluftveranstaltungen während der Sommerzeit an Wochenenden und Feiertagen die Sperrstunde von 22 Uhr auf 23 Uhr nach hinten verschoben werden kann. Open-Air Konzerte dürfen somit - nach vorhergehender Genehmigung versteht sich - in derselben Lautstärke bis 23 Uhr weiter spielen. Bisher mussten Veranstaltungsstätten ab 22 Uhr die Lautstärke geringfügig reduzieren.

Safer Feiern Workshopreihe

Bereits 2022 befasste sich die VCC Fokusgruppe Safer Party – Safer Nightlife mit der Ausarbeitung einer Umfrage zum Thema Sicherheit im Wiener Nachtleben. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Umfrage wurde in Zusammenarbeit mit dem „Wiener Rettungsanker“ und im Auftrag des Frauenservice der Stadt Wien und der Abteilung für Bildung und Jugend eine neue Workshopreihe ins Leben gerufen.

Auch im Hinblick der kommenden Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes soll die Workshopreihe dem Club- und Veranstaltungspersonal das erforderliche Know-How zur Ausarbeitung eines Awarenesskonzepts sowie Handlungsstrategien für potenzielle Awareness-Beauftragte vermitteln.

Erste Fragen zur Novelle des Veranstaltungsgesetzes und zur Safer Feiern Workshopreihe wurden bei der VCC Session am 11.09. 17:30 @Jolly Roger beantwortet! Wenn ihr darüber hinaus noch Fragen habt, könnt ihr euch gerne jederzeit über unser Beratungsformular an uns wenden!

Die Vienna Club Commission befasst sich im
Auftrag der Wiener Geschäftsgruppen:

– Kultur und Wissenschaft
– Finanzen, Wirtschaft, Arbeit
   und 
Internationales
– Bildung, Jugend, Integration
   und Transparenz

Hauptfördergeberin

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