Wer:
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion, Tournee oder das eingereichte Projekt hauptverantwortlich sind.
Was:
Der österreichische Musikfonds (finanziert durch den Bund sowie Verwertungsgesellschaften, namhaften Institutionen der österreichischen Musikwirtschaft und der Stadt Wien/MA7) bietet fünf Fördermodelle:
1) Produktionsförderung (Albumproduktionen, titelbezogene Förderungen im Umfang von mindestens drei Titeln)
Die eingereichte Produktion sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten (mit einem Maximalbetrag von 50.000 Euro). Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.
Ergänzend kann eine Videoförderung bis zu 5.000 Euro und eine Basis-Vermarktungsförderung bis zu 3.000 Euro beantragt werden.
2) Toursupport In- und Ausland
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstler:innen und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss bei Inlandstourneen innerhalb der letzten 12 Monate, bei Auslandstourneen innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Tourstart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird. Bezuschusst werden Künstlergagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 2.000 Euro pro Inlandskonzert bzw. 3.000 Euro pro Auslandskonzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Inlandstournee und 20.000 Euro Gesamtsumme bei (teilweiser) Auslandstournee.
3) OMF+ Vermarktungsförderung
Ziel der OMF+ Förderung ist eine unmittelbare Hilfestellung zur nachhaltigen Etablierung einer:s Künstler:in, einer Band oder eines Ensembles am Markt bzw. Festigung oder Ausweitung des Publikumskreises.
Die Erstbeurteilung der Einreichung erfolgt automatisiert nach einem Punktesystem. Für eine Zulassung zur Einreichung muss eine Mindestanzahl von sechs Punkten erreicht werden. Punkte werden für die Bereiche Export-Effekt, Wertschöpfung & professionelle Struktur, Vernetzung, Diversität und Förder-Historie vergeben. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Förderung trifft eine Fachjury. Die Vergabe der Förderungen erfolgt im Rahmen von zwei ausgeschriebenen Calls pro Jahr.
4)
Impulsförderung
Die Impulsförderung ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Förderungen werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben. Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und ähnliches, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens sowie der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen.
Pro Künstler:in/Band/Formation/Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000.
Bezuschusst werden:
- Transport- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit einem oder mehreren Konzerten oder Auftritten, die aufgrund der Art oder des Ortes der Veranstaltung einen nachhaltigen Schritt zur Internationalisierung eines Acts erwarten lassen (Festivalauftritt, Einzelveranstaltungen, Showcase, Präsentation, Supportauftritte).
- Reise- und Aufenthaltskosten der Musikschaffenden, ggf. Technikpersonal sowie einer Begleitperson aus dem professionellen Umfeld (Label/Management/Verlag/Agentur) in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Veranstaltung
- Auftrittsgagen der beteiligten Musiker*innen
- Externe Organisationshonorare und Bewerbungskosten
- Anmietung von technischem Equipment
- Locationmiete bei Eigenveranstaltungen
Das Impulsprogramm wird im Rahmen von austrian music export (AME) angeboten.
Rechtsträger für Organisation und Förderauszahlung des Impulsprogramms ist der Österreichische Musikfonds.
5) Exportförderungsmaßnahmen Austrian Music Export
Der Österreichische Musikfonds setzt gemeinsam mit mica music austria unter der Dachmarke Austrian Music Export zahlreiche unterschiedliche Exportförderungs-Maßnahmen. Im Mittelpunkt der Export-Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler:innen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds versteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichische Labels, Agenturen und Künstler:innen.
Schwerpunkte sind u.a. eine regelmäßige österreichische Präsenz auf den größten Branchenplattformen Europas, wie dem Eurosonic Festival (NL), dem Great Escape Festival (UK) und dem Reeperbahn Festival (DE), aber auch zahlreichen kleineren Plattformen und genrespezifischen Musikmessen. Kooperationen mit heimischen Festivals wie dem Waves Vienna Festival oder dem Jazzfestival Saalfelden, Eigenveranstaltungen und Toursupport-Programme ergänzen die Aktivitäten.
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung des wirtschaftlichen Umfelds. Zudem werden auch Maßnahmen, die nicht direkt einer Produktion oder der Vermarktung eine konkreten Produktion dienen (zB Etablierung eines Acts in einem Auslandsmarkt) sowie selbstvermarktende Musikschaffende unterstützt.
Wann:
Produktionsförderung Einreichtermine:
Call 58: Einreichungen möglich ab 01.02.2025 bis 05.03.2025
Call 59: Einreichungen möglich ab 01.07.2025 bis 13.08.2025
Call 60: Einreichungen möglich ab 01.10.2025 bis 12.11.2025
OMF+ Vermarktungsförderung Call-Termine:
- Call 2025-1: Einreichschluss 21.05.2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 23.Juni 2025)
- Call 2025-2: Einreichschluss 22.10.2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 24.November 2025)
Toursupport Einreichtermine:
Call 2025-01: Einreichschluss 09.04.2025 (Einlangen der Unterlagen)
Call 2025-02: Einreichschluss 11.06.2025 (Einlangen der Unterlagen)
Call 2025-03: Einreichschluss 01.10.2025 (Einlangen der Unterlagen)
Impulsprogramm Einreichtermine:
Call 2025-01: Einreichschluss 22.Jänner 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10.Februar 2025)
Call 2025-02: Einreichschluss 12.März 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 31.März 2025)
Call 2025-03: Einreichschluss 21.Mai 2025 (Bekanntgabeder Juryentscheidung: 10.Juni 2025)
Call 2025-04: Einreichschluss 16.Juli 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 04. August 2025)
Call 2025-05: Einreichschluss 22.Oktober 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10.November 2025)