Die Wiener Sperrzeitenverordnung umfasst unterschiedliche Betriebsarten mit abweichenden Sperr- und Aufsperrstunden. Bars können grundsätzlich bis 4:00 Uhr und Diskotheken bzw. Clubbinglounges bis 6:00 Uhr für das Publikum geöffnet bleiben.
In diesem Beitrag bekommt ihr alle Infos, wie ihr eine spätere Sperrstunde oder eine frühere Aufsperrstunde für eure Venue erlangt.
Gemäß § 113 Abs 1 GewO legen die Landeshauptleute für ihr Bundesland den Zeitpunkt, zu dem gastgewerbliche Betriebe geschlossen werden müssen (Sperrstunde) und den Zeitpunkt, zu dem sie geöffnet werden dürfen (Aufsperrstunde) für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe durch Verordnung fest. Hierbei ist auf die Bedürfnisse der ortsansässigen Bevölkerung und der Tourist*innen Bedacht zu nehmen, und erforderlichenfalls von der Festlegung einer Sperrzeit abzusehen.
Auf dieser Rechtsgrundlage basiert die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Sperrstunde und die Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden ("Sperrzeitenverordnung").
Die derzeit gültigen Sperr- und Aufsperrstunden lauten:
Betriebsart | Sperrstunde | Aufsperrstunde |
Bar | 04:00 Uhr | 10:00 Uhr |
Diskothek/Clubbing-Lounge | 06:00 Uhr | 10:00 Uhr |
In der Silvesternacht entfällt für alle Gastgewerbebetriebe - mit Ausnahme der Branntweinschenken - die Sperrstunde.
Wie kann ich eine spätere Sperrstunde erhalten?
Die Erteilung der Bewilligung einer späteren Sperrstunde („Sperrstundenerstreckung”) und deren Widerruf obliegt - je nach örtlicher Zuständigkeit - den verschiedenen Polizeikommissariaten. Befindet sich z. B. euer Club im 1. Bezirk, dann ist das Polizeikommissariat Innere Stadt zuständig.
Auf Antrag können tageweise und längerfristige Bewilligungen erteilt werden. Diese können schriftlich oder während der Amtsstunden mündlich im jeweils zuständigen Polizeikommissariat gestellt werden.
Hier findet ihr die zuständigen Polizeikommissariate für alle 23 Wiener Gemeindebezirke mit sämtlichen Kontaktinformationen.
Wie kann ich eine frühere Aufsperrstunde erhalten?
Die Erteilung der Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde ("Frühaufsperrbewilligungen") und deren Widerruf obliegt der LPD - SVA 4 (Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung). Der SVA 4 obliegt darüber hinaus die Vorschreibung einer späteren Aufsperrstunde und einer früheren Sperrstunde nach § 113 Abs 5 GewO.
Hier findet ihr die Amtsstunden der SVA 4. Die Kontaktadresse lautet lpd-w-sva-rwv(at)polizei.gv.at.
Was muss ich beachten wenn ich eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde erhalten möchte?
Wir empfehlen euch frühzeitig mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und um einen persönlichen Termin zur Sperrstundenerstreckung bzw. Frühaufsperrbewilligung anzusuchen. Nehmt dabei alle angefragten Unterlagen (z. B. eure Betriebsanlagengenehmigung) mit!
Gemäß § 113 Abs 3 GewO kann die LPD Wien unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde bewilligen.
Die Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde ist jedoch nicht zu erteilen, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wird (Ruhestörung) oder der Gastgewerbetreibende wegen Überschreitung der Sperr/Aufsperrstunde wiederholt rechtskräftig bestraft worden ist.
Eine Verlängerung der Sperrstunde bis zur Aufsperrstunde kann nicht bewilligt werden, da gegen durchgehende Öffnungszeiten sicherheitspolizeiliche Bedenken sprechen und die Sperrstundenregelungskompetenz des Landeshauptmannes umgangen werden würde. Zwecks Gewährleistung des dauerhaften ordnungsgemäßen Betriebs eines Lokals muss dieses - nach Ansicht der Gewerbebehörde - MA 63 -zumindest eine Stunde geschlossen sein.
Möchtest du länger feiern/deine Sperrstunde erstrecken, dann melde dich bei info@viennaclubcommission.at!