Wer:
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.
Was:
Der österreichische Musikfonds (finanziert durch den Bund sowie weiteren Institutionen der österreichischen Musikwirtschaft) bietet drei verschiedene Fördermodelle:
1) Produktionsförderungen (Albumproduktionen, titelbezogene Förderungen im Umfang von mindestens drei Titeln)
Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten (mit einem Maximalbetrag von 50.000 Euro). Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.
Ergänzend kann eine Videoförderung bis zu 5.000 Euro und eine Basis-Vermakrtungsförderung bis zu 3.000 Euro beantragt werden.
2) Toursupport In- und Ausland
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstler:innen und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Tourneestart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) innerhalb Österreichs stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird. Bezuschusst werden Künstlergagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 2.000 Euro pro Konzert für Inlandskosten, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Inlandstournee und 20.000 Euro Gesamtsumme bei (teilweiser) Auslandstournee.
3) Exportförderung
Im Mittelpunkt der Export-Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler:innen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds versteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichische Labels, Agenturen und Künstler:innen.
Schwerpunkte sind u.a. eine regelmäßige österreichische Präsenz auf den größten Branchenplattformen Europas, wie dem Eurosonic Festival (NL), dem Great Escape Festival (UK) und dem Reeperbahn Festival (DE), aber auch zahlreichen kleineren Plattformen und genrespezifischen Musikmessen. Kooperationen mit heimischen Festivals wie dem Waves Vienna Festival oder dem Jazzfestival Saalfelden, Eigenveranstaltungen und Toursupport-Programme ergänzen die Aktivitäten.
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung sowie die geplanten Marketingaktivitäten des Labels.
Wann:
Produktionsförderung Einreichtermine:
Call 58: Einreichungen möglich ab 01.02.2025 bis 05.03.2025
Call 59: Einreichungen möglich ab 01.07.2025 bis 13.08.2025
Call 60: Einreichungen möglich ab 01.10.2025 bis 12.11.2025
Toursupport:
Call 2025-01: Einreichschluss 09.04.2025 (Einlangen der Unterlagen)
Call 2025-02: Einreichschluss 11.06.2025 (Einlangen der Unterlagen)
Call 2025-03: Einreichschluss 01.10.2025 (Einlangen der Unterlagen)
Impulsförderung
Call 2025-01: Einreichschluss 22.Jänner 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10.Februar 2025)
Call 2025-02: Einreichschluss 12.März 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 31.März 2025)
Call 2025-03: Einreichschluss 21.Mai 2025 (Bekanntgabeder Juryentscheidung: 10.Juni 2025)
Call 2025-04: Einreichschluss 16.Juli 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 04. August 2025)
Call 2025-05: Einreichschluss 22.Oktober 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10.November 2025)